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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg05.10.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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Muehlhan AG Hamburg ISIN: DE000A0KD0F7 Wertpapierkennnummer: A0KD0F Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Muehlhan AG Hiermit laden wir unsere Aktionäre * zur außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am 11. November 2022 um 11:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) im Hotel Atlantic Hamburg An der Alster 72-79 20099 Hamburg Deutschland stattfindet. * Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen. I. Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung Beschlussfassung gemäß § 179a Aktiengesetz über die Zustimmung zum Abschluss und Vollzug eines Vertrags über den Verkauf und die Übertragung der überwiegenden Zahl der Beteiligungen sowie weiterer Vermögensgegenstände der Muehlhan AG an die Platin 2331. GmbH, ein Unternehmen des Fonds One Equity Partners Die Gesellschaft hat einen am 24. September 2022 notariell beurkundeten Vertrag über den Verkauf und die Übertragung der überwiegenden Zahl der Beteiligungen sowie weiterer Vermögensgegenstände der Muehlhan AG abgeschlossen (UR-Nr. D/143/2022 und D/144/2022 des Notars Dr. Ralph Drebes, Frankfurt am Main; der " Kauf- und Übertragungsvertrag" oder das " APA"). Käuferin ist die Platin 2331. GmbH (wird voraussichtlich umbenannt in Shield BidCo GmbH), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128392. Die Käuferin ist ein Unternehmen, das von drei Fonds-Gesellschaften (nämlich One Equity Partners VIII B, SCSp (Luxembourg), One Equity Partners VIII A, L.P (Canada) und One Equity Partners VIII, L.P. (USA)) gehalten wird, die von One Equity Partners (" OEP") über ihre Beratungsgesellschaften beraten werden. Nach § 179a Aktiengesetz (" AktG") ist für einen Vertrag, durch den sich die Gesellschaft zur Übertragung des ganzen oder - wie hier im Fall des Kauf- und Übertragungsvertrags - des wesentlichen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, ohne dass die Übertragung unter die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes fällt, ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung erforderlich. Der Kauf- und Übertragungsvertrag wurde in englischer Sprache abgeschlossen. Der Kauf- und Übertragungsvertrag einschließlich sämtlicher Anlagen sowie eine beglaubigte Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache liegen von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich kostenlos eine Abschrift erteilt. Auf Wunsch wird ferner jedem Aktionär, der sich ordnungsgemäß durch Nachweis seines Anteilsbesitzes legitimiert und ordnungsgemäß zur außerordentlichen Hauptversammlung angemeldet hat, der Kauf- und Übertragungsvertrag einschließlich sämtlicher Anlagen sowie der beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Kauf- und Übertragungsvertrag einschließlich sämtlicher Anlagen und eine beglaubigte Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache werden zudem in der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2022 zugänglich gemacht. Der Vorstand hat eine Stellungnahme (sog. Opinion Letter) der Investment Bank Boutique ParkView Partners GmbH (" ParkView") zur finanziellen Angemessenheit des Geschäftskaufpreises (wie unter II. 1.2.6 definiert) eingeholt. ParkView hat bestätigt, dass der Geschäftskaufpreis aus finanzieller Sicht angemessen ist. Die schriftliche Stellungnahme von ParkView wird ebenfalls in der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2022 zugänglich gemacht. Der Vorstand hat zudem den wesentlichen Inhalt des Kauf- und Übertragungsvertrags und die Gründe für dessen Abschluss in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht des Vorstands ist im Anschluss an die Tagesordnung unter II. wiedergegeben. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: "Dem Abschluss und Vollzug des am 24. September 2022 notariell beurkundeten Vertrags über den Verkauf und die Übertragung der überwiegenden Zahl der Beteiligungen sowie weiterer Vermögensgegenstände der Muehlhan AG (UR-Nr. D/143/2022 und UR-Nr. D/144/2022 des Notars Dr. Ralph Drebes, Frankfurt am Main) zwischen der Muehlhan AG als Verkäuferin und der Platin 2331. GmbH (wird voraussichtlich umbenannt in Shield BidCo GmbH), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128392, als Käuferin, wird zugestimmt." II. Bericht des Vorstands zum Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der Muehlhan AG und der Platin 2331. GmbH 1. Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Kauf- und Übertragungsvertrags 1.1 Vorbemerkung Verkäuferin und Käuferin (wie unten definiert) haben sich auf den Verkauf der überwiegenden Zahl der Tochtergesellschaften der Verkäuferin und bestimmter, zu dem Geschäft dieser Tochtergesellschaften gehörender Vermögensgegenstände, Rechte, Verträge und Ansprüche der Verkäuferin verständigt (siehe dazu detaillierter unter 1.2). Die Verkäuferin behält ihre Tochtergesellschaften (sowie das jeweils zugehörige Geschäft) im Emirat Qatar, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, im Sultanat Oman, in Saudi-Arabien, in Indien, in Russland, auf den Bahamas und in Kanada, eine Grundstücksgesellschaft in Deutschland sowie bestimmte, im APA ausdrücklich ausgenommene Vermögensgegenstände, Verträge, Rechte und Ansprüche (gemeinsam das " Zurückbehaltene Geschäft"). 1.2 Zusammenfassung des wesentlichen Vertragsinhalts 1.2.1 Parteien Parteien des Kauf- und Übertragungsvertrags sind: ― Muehlhan AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97812 (die " Verkäuferin" oder die " Gesellschaft") und ― Platin 2331. GmbH (wird voraussichtlich umbenannt in Shield BidCo GmbH), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128392 (die " Käuferin") (die Verkäuferin und die Käuferin gemeinsam die " Parteien"). Die Käuferin ist ein Unternehmen, das von drei Fonds-Gesellschaften (nämlich One Equity Partners VIII B, SCSp (Luxembourg), One Equity Partners VIII A, L.P (Canada) und One Equity Partners VIII, L.P. (USA)) gehalten wird, die von One Equity Partners (" OEP") über ihre Beratungsgesellschaften beraten werden. 1.2.2 Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrags Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrags sind: ― der Verkauf und die Übertragung aller von der Verkäuferin direkt gehaltenen Anteile an der • Muehlhan Deutschland GmbH, einer 100%igen deutschen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan Equipment Services GmbH, einer 100%igen deutschen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan S.A.R.L., einer 100%igen französischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan B.V., einer 100%igen niederländischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan Polska sp. z o.o., einer 100%igen polnischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan A/S, einer 100%igen dänischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan Bulgaria Limited, einer 75%igen bulgarischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan S.R.L., einer 51%igen rumänischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan Cyprus Limited, einer 51%igen zypriotischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, • Muehlhan Surface Protection Inc., einer 100%igen US-amerikanischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin, und • Marine Service International AS, einer 60,2%igen norwegischen Tochtergesellschaft der Verkäuferin (gemeinsam die " Unmittelbaren Tochtergesellschaften" und die von der Verkäuferin verkauften Anteile an den Unmittelbaren Tochtergesellschaften gemeinsam die " Verkauften Anteile"); ― der Verkauf und die Übertragung aller von der Verkäuferin indirekt über die Unmittelbaren Tochtergesellschaften gehaltenen Anteile an Enkelgesellschaften (diese, gemeinsam mit den Unmittelbaren Tochtergesellschaften, die " Verkauften Tochtergesellschaften"), ― der Verkauf und die Übertragung bestimmter und im APA näher bezeichneter Vermögensgegenstände, Rechte, Verträge und Ansprüche der Verkäuferin, insbesondere • sämtliche "Muehlhan"-Marken, Patente, Know-how und sonstige gewerbliche Schutzrechte (gemeinsam die " IP-Rechte") (auch soweit die IP-Rechte das Zurückbehaltene Geschäft betreffen), • das IT-System der Muehlhan AG (Hardware und Software), • alle Gegenstände (etwa Büromöbel), die auf dem Betriebsgelände der Verkäuferin in der
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, am Vollzugstag (wie unter 1.2.3 definiert) vorhanden sind, • alle Rechte und Ansprüche der Verkäuferin unter im APA näher bezeichneten Verträgen (unter anderem Gesellschafterdarlehensverträge und Lizenzvereinbarungen, jeweils zwischen der Verkäuferin und den Verkauften Tochtergesellschaften), • Genehmigungen, die im Zusammenhang mit den Verkauften Anteilen und den Verkauften Gegenständen und Rechten stehen, • vertragliche Beziehungen mit bestimmten Mitarbeitern der Verkäuferin, die ausschließlich oder überwiegend für das verkaufte Geschäft der Verkäuferin arbeiten, • Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten der Verkäuferin, die am Vollzugstag bestehen und • weitere Gegenstände, Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Geschäft der Verkauften Tochtergesellschaften stehen (gemeinsam die " Verkauften Gegenstände und Rechte"), wobei von den Verkauften Gegenständen und Rechten bestimmte Vermögensgegenstände, Rechte, Verträge und Ansprüche ausgenommen sind, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Zurückbehaltenen Geschäft stehen, und ― die Übernahme näher definierter Verbindlichkeiten der Verkäuferin, die im Zusammenhang mit den Verkauften Gegenständen und Rechten stehen (gemeinsam die " Übernommenen Verbindlichkeiten") durch die Käuferin. Ferner sind vom Verkauf bestimmte Erlöse aus (i) dem Verkauf des Öl- und Gasgeschäfts durch Muehlhan A/S an Herter Beheer B.V. im letzten Jahr und (ii) der Veräußerung eines Erbpachtvertrags für ein Grundstück mit einer darauf befindlichen Immobilie in Schottland ausgenommen worden. Gleiches gilt für eine Forderung der Verkäuferin gegen einen Kunden sowie die Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke "Muehlhan" durch bestimmte Verkaufte Tochtergesellschaften an die Verkäuferin im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum Vollzugstag. Außerdem verpflichtet sich die Käuferin im APA, eine bestehende Bankenfinanzierung der Verkäuferin und einer Verkauften Tochtergesellschaft aus dem Geschäftskaufpreis (wie unter Ziffer 1.2.6 definiert) zum Vollzugstag für die Verkäuferin in Höhe von ca. EUR 28.000.000 (bei Vollzug am 31. Dezember 2022) zurückzuführen. Die Verkäuferin verpflichtet sich in diesem Zusammenhang dazu, eine Bestätigung der Banken vorzulegen, wonach die von den Verkauften Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit der Bankenfinanzierung gegebenen Sicherheiten am Vollzugstag freigegeben werden. Die Verkäuferin verkauft und überträgt unter dem APA Vermögensgegenstände, Verträge und Verpflichtungen der Verkäuferin an die Käuferin, aber keine Barmittel. Die Verkäuferin trägt bis zum Vollzugstag die Kosten ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere die Gehälter ihrer Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder sowie die Mietzahlungen für die Konzernzentrale in Hamburg. In Bezug auf die Verkauften Tochtergesellschaften sieht das APA einen sog. "echten" Locked-Box-Mechanismus vor. Das heißt, dass Gewinne der Unmittelbaren Tochtergesellschaften bereits ab dem 1. Januar 2022 wirtschaftlich der Käuferin zustehen, soweit diese Gewinne auf die Verkauften Anteile entfallen. 1.2.3 Wirtschaftlicher Stichtag und Vollzug Die Käuferin erwirbt die Verkauften Tochtergesellschaften mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2021, 24:00 Uhr. Die Abtretung der Anteile an den Verkauften Tochtergesellschaften erfolgt am Vollzugstag. " Vollzugstag" ist der Tag, an dem sämtliche Vollzugsbedingungen und Vollzugshandlungen, einschließlich der Zahlung des Kaufpreises, nach näherer Maßgabe des APA eingetreten sind bzw. vorgenommen werden sollen. Die Verkauften Gegenstände und Rechte sowie die Übernommenen Verbindlichkeiten werden am Vollzugstag dinglich an die Käuferin übertragen bzw. von der Käuferin übernommen. 1.2.4 Bestandteile des APA Das APA besteht aus einem Hauptteil und Anlagen zum APA, die Teil des APA sind. In den Anlagen werden beispielsweise ― die Verkauften Tochtergesellschaften spezifiziert; ― Sachverhalte gegenüber der Käuferin zum Zwecke des Haftungsausschlusses (bzw. der Haftungsbeschränkung) in Bezug auf die im APA gegebenen Garantien der Verkäuferin offengelegt; ― der Entwurf eines sogenannten "Transitional Services Agreement" aufgeführt, in dem die nach dem Vollzugstag von der Käuferin und den Verkauften Tochtergesellschaften gegenüber der Verkäuferin und dem Zurückbehaltenen Geschäft zu erbringenden Übergangsdienst- und sonstigen Leistungen geregelt sind (näher nachstehende Ziffer 1.2.10) und der zum Vollzugstag im Wesentlichen in der dem APA beigefügten Fassung abgeschlossen werden soll; ― der Entwurf eines Vertrags über die Übertragung, Lizensierung und Rücklizensierung von IP-Rechten zwischen der Käuferin und der Verkäuferin aufgeführt, der zum Vollzugstag im Wesentlichen in der dem APA beigefügten Fassung abgeschlossen werden soll; und ― ein Untermietvertag über eine Bürofläche und einen Parkplatz auf dem Betriebsgelände der Verkäuferin in der
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, zwischen der Käuferin als Mieterin und der Verkäuferin als Untermieterin aufgeführt, der zum Vollzugstag im Wesentlichen in der dem APA beigefügten Fassung abgeschlossen werden soll. 1.2.5 Vollzugsbedingungen; Vertragskündigung Die Verpflichtung der Verkäuferin und der Käuferin, das APA zu vollziehen, steht unter den Bedingungen, dass (i) die Kartellfreigabe in Deutschland und die außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen in Dänemark, Frankreich und Deutschland vorliegen, (ii) die Aktionäre der Verkäuferin in einer ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlung dem Abschluss und Vollzug des APA mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen, (iii) dieser Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung nicht binnen Monatsfrist angefochten wird oder der Vorstand der Verkäuferin mit Zustimmung des Aufsichtsrats entscheidet, dass das APA trotz einer solchen Anfechtung vollzogen werden kann, (iv) Gerichte oder Behörden keine Maßnahmen treffen, die den Vollzug des APA verhindern, (v) bestimmte Zustimmungen oder Verzichtserklärungen im Zusammenhang mit der Übertragung der Anteile an den Verkauften Tochtergesellschaften vorliegen und (vi) der Betriebsrat der Muehlhan B.V., Niederlande, in Übereinstimmung mit niederländischem Recht im Zusammenhang mit dem APA konsultiert worden ist (gemeinsam die " Vollzugsbedingungen"). Auf den Eintritt der Vollzugsbedingungen kann teilweise von den Parteien des APA gemeinsam, teilweise von einer Partei alleine verzichtet werden. Sofern die Vollzugsbedingungen nicht innerhalb von zehn Monaten nach dem Unterzeichnungstag eingetreten sind oder auf sie vertragsgemäß verzichtet worden ist, ist jede der beiden Parteien berechtigt, das APA zu kündigen. Kein Kündigungsrecht besteht, wenn die betreffende Partei den Nichteintritt der Vollzugsbedingung verschuldet hat. Ein Kündigungsrecht der Parteien besteht auch, wenn der Vollzug nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt aller Vollzugsbedingungen erfolgt. Bei einem Verstoß der Käuferin gegen die Verpflichtung zur Förderung des Eintritts der Vollzugsbedingungen bzw. zur Vornahme der Vollzugshandlungen ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung von EUR 1.500.000 als pauschalierten Schadenersatz (break-fee) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 1.2.6 Kaufpreis Die Käuferin erwirbt die Verkauften Anteile, die Verkauften Gegenstände und Rechte und übernimmt die Übernommenen Verbindlichkeiten für einen Festkaufpreis von EUR 58.889.000 plus EUR 12.000 pro Kalendertag in der Periode vom 31. Dezember 2021, 24:00 Uhr (ausschließlich) bis zum Vollzugstag (einschließlich) (der " Geschäftskaufpreis"). Die den Verkauften Tochtergesellschaften gewährten Gesellschafterdarlehen (einschl. Forderungen der Verkäuferin gegen die Verkauften Tochtergesellschaften aus dem Cash Pool), die die Käuferin von der Verkäuferin zum Vollzugstag übernimmt, werden zum Nominalwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen per Vollzugstag (der " Darlehenskaufpreis") an die Käuferin veräußert und dieser Darlehenskaufpreis ist zusätzlich zum vorgenannten Geschäftskaufpreis am Vollzugstag von der Käuferin an die Verkäuferin zu zahlen. Die Käuferin wird für die Verkäuferin deren Verbindlichkeiten gegenüber den Verkauften Tochtergesellschaften aus dem Cash Pool tilgen und dafür einen entsprechenden Anteil vom Geschäftskaufpreis verwenden und einbehalten. Cash Pool-Forderungen der Verkäuferin erhöhen also den Gesamterlös, den die Verkäuferin erhält, Cash Pool-Verbindlichkeiten der Verkäuferin verringern den Gesamterlös, den die Verkäuferin erhält. Ferner wird die Käuferin eine Bankenfinanzierung der Verkäuferin und einer Verkauften Tochtergesellschaft aus dem Geschäftskaufpreis in Höhe von ca. EUR 28.000.000 (bei Vollzug am 31. Dezember 2022) an die Banken zurückzuzahlen (siehe oben). In Höhe dieser Rückzahlung verringert sich der Gesamterlös, den die Verkäuferin erhält. Der Vorstand hat zur Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Geschäftskaufpreises auch eine Bewertung eines externen Experten eingeholt (siehe dazu unter Ziffer 2). 1.2.7 Garantien der Verkäuferin und der Käuferin Das APA enthält nach Einschätzung des anwaltlichen Vertreters der Verkäuferin für eine Transaktion dieser Art und Größenordnung marktübliche Garantien. Die Verkäuferin garantiert beispielsweise, dass sie ordnungsgemäß errichtet wurde und nicht insolvent ist sowie über die notwendigen Genehmigungen zum Abschluss und Vollzug des APA (den Eintritt der Vollzugsbedingungen unterstellt) verfügt. Außerdem gibt sie Garantien zu den direkten und indirekten Beteiligungen der Verkäuferin an den Verkauften Tochtergesellschaften sowie zum Bestehen von Eigentum an den verkauften materiellen Vermögensgegenständen nebst dem Nichtbestehen von Belastungen durch Rechte Dritter ab. Ferner garantiert sie, dass sie und die Verkauften Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt des Abschlusses und Vollzugs des APA nicht insolvent sind (die vorgenannten und wenige andere wesentliche Garantien gemeinsam die " Wesentlichen Garantien"). Ferner gibt die Verkäuferin Garantien ab, die das operative Geschäft der Verkauften Tochtergesellschaften betreffen (die " Operativen Garantien"). Von den Operativen Garantien umfasst ist insbesondere eine Garantie zu den geprüften Jahresabschlüssen (jeweils für das Geschäftsjahr 2021) der Verkäuferin und (mit Ausnahme einer Gesellschaft) aller Verkauften Tochtergesellschaften. Weiter gehört zu den Operativen Garantien beispielsweise eine Garantie, dass am Unterzeichnungstag des APA keine Verkauften Gesellschaften in wesentliche rechtshängige Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren involviert sind, die nicht im APA aufgeführt sind. Weitere Operative Garantien betreffen beispielsweise IP-Rechte, Mitarbeiter, im Eigentum stehende Grundstücke, Compliance und wesentliche Verträge. Sollte eine Garantie der Verkäuferin falsch sein, steht für die Schadensregulierung zunächst eine Gewährleistungsversicherung (sog. Warranty & Indemnity Insurance) ein, die die Käuferin abgeschlossen hat. Die Gewährleistungsversicherung hat ein Deckungsvolumen von EUR 30.000.000. Die Haftung der Verkäuferin für Operative Garantien ist dementsprechend auf EUR 1 begrenzt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Wesentlichen Garantien haftet die Verkäuferin insbesondere, wenn und soweit die Haftungsgrenze unter der Gewährleistungsversicherung mit einem Deckungsvolumen von EUR 30.000.000 erschöpft ist oder der Schaden aus sonstigen Gründen nicht unter der Versicherung gedeckt ist. Für sämtliche Ansprüche der Käuferin gegen die Verkäuferin unter dem APA liegt die Haftungsobergenze (mit Ausnahme von der Freistellung wegen Wertabflüssen, siehe dazu unter 1.2.8) jedenfalls bei 100 % des erhaltenen Kaufpreises (Summe aus Geschäfts- und Darlehenskaufpreis). Die vorgenannten Haftungseinschränkungen und -begrenzungen (einschließlich des oben beschriebenen "Vorrangs" der Gewährleistungsversicherung) gelten (wie gesetzlich zwingend vorgeschrieben) nicht im Falle von Vorsatz und arglistiger Täuschung durch die Verkäuferin. Ansprüche wegen Verletzung der Wesentlichen Garantien verjähren drei Jahre nach dem Vollzugstag. Auch die anderen möglichen Ansprüche der Käuferin unter dem APA unterliegen Verjährungsfristen. Die sich aus den im APA vereinbarten Garantien ergebenden Ansprüche sind abschließend im APA geregelt, das heißt, dass insoweit weitere mögliche Ansprüche im rechtlichen zulässigen Umfang ausgeschlossen sind. Auch die Käuferin gibt Garantien ab. Sie garantiert beispielsweise, dass sie ordnungsgemäß errichtet wurde und nicht insolvent ist sowie über die notwendigen Genehmigungen zum Abschluss des APA (den Eintritt der Vollzugsbedingungen unterstellt) verfügt und am Vollzugstag in der Lage sein wird, den Geschäfts- und Darlehenskaufpreis zu zahlen. Die Ansprüche der Verkäuferin aus einer Verletzung dieser Garantien richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und verjähren drei Jahre nach dem Unterzeichnungstag des APA. 1.2.8 Freistellungen durch die Verkäuferin Die Verkäuferin verpflichtet sich im APA, die Käuferin (und teilweise weitere Personen auf der Käuferseite) von Verbindlichkeiten, Kosten und sonstigen Risiken freizustellen, die im Zusammenhang mit verschiedenen Themen entstehen. Hierzu gehören insbesondere: ― Wertabflüsse von den Verkauften Tochtergesellschaften an die oder zugunsten der Verkäuferin nach dem 31. Dezember 2021, 24:00 Uhr, (wie beispielsweise Dividendenzahlungen) bis zum Vollzugstag (sog. no leakage), sofern solche Wertabflüsse nicht gemäß dem APA zulässig sind; ― Inanspruchnahme wegen Steuerverbindlichkeiten der Verkäuferin gemäß § 75 Abgabenordnung (AO); ― Haftung der Verkauften Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit einer bestimmten Bankenfinanzierung der Verkäuferin und einer Verkauften Tochtergesellschaft, die zum Vollzugstag zurückgeführt wird; und ― Liquidation einer bestimmten Verkauften Tochtergesellschaft und Ansprüche, die im Zusammenhang mit den früheren geschäftlichen Aktivitäten dieser Gesellschaft stehen. Das APA enthält auch Freistellungsverpflichtungen durch die Käuferin. Ferner verpflichten sich die Parteien dafür einzustehen, dass sie und ihre Tochtergesellschaften nach dem Vollzugstag bestimmte Ansprüche nicht gegen die jeweils andere Partei und deren Tochtergesellschaften geltend machen. 1.2.9 Zeitraum bis zum Vollzugstag Die Verkäuferin verpflichtet sich, ihre Gesellschafterrechte so auszuüben, dass der operative Betrieb der Verkauften Tochtergesellschaften im Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des APA am 24. September 2022 bis zum Vollzugstag im üblichen Geschäftsgang fortgeführt wird. Außerdem hat die Verkäuferin dafür Sorge zu tragen, dass die Verkauften Tochtergesellschaften im Zeitraum zwischen dem Unterzeichnungstag des APA bis zum Vollzugstag wesentliche Handlungen und Geschäfte (wie beispielsweise den Kauf von Beteiligungen, die Umstrukturierung der Verkauften Tochtergesellschaften und den Abschluss besonders bedeutsamer Verträge) nur nach vorheriger Zustimmung der Käuferin vornehmen. 1.2.10 Weitere Pflichten der Parteien zur Abstimmung und Zusammenarbeit Die Parteien vereinbaren zusammenzuarbeiten, um die im APA vereinbarten Transaktionen zu vollziehen. Insbesondere verpflichtet sich beispielsweise die Verkäuferin, wirtschaftlich vernünftige Anstrengungen zu unternehmen, um etwa erforderliche Zustimmungen Dritter zur Übertragung der Anteile an den Verkauften Tochtergesellschaften und zur Übertragung der Verkauften Gegenstände und Rechte einzuholen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Verkauften Tochtergesellschaften aus dem Cash Pool der Verkäuferin zum Vollzugstag ausscheiden und etwaige Ansprüche beglichen werden oder die Cash Pool-Forderungen der Verkäuferin wie die Gesellschafterdarlehen an die Käuferin veräußert werden. Die Käuferin verpflichtet sich im APA, am Vollzugstag einen Vertrag mit der Käuferin abzuschließen, demzufolge sie der Verkäuferin und den Gesellschaften, die zum Zurückbehaltenen Geschäft gehören, kostenpflichtige Übergangsdienstleistungen zur Verfügung stellt bzw. von den Verkauften Tochtergesellschaften zur Verfügung stellen lässt. Die Übergangsdienstleistungen betreffen beispielsweise die Unterstützung bei der Vorbereitung von Jahresabschlüssen, Unterstützung im IT-Bereich und die Unterstützung im Bereich von Buchhaltungsfragen. Die Übergangsdienstleistungen werden von der Käuferin, nach Wahl der Verkäuferin, für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren nach dem Vollzugstag zur Verfügung gestellt. 1.2.11 Anzuwendendes Recht und Streitschlichtung Die Parteien halten fest, dass das APA deutschem Recht unterliegt und Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem APA vor einem Schiedsgericht behandelt werden sollen. Die Regeln des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) sollen Anwendung finden. 2. Gründe für den Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrags und Vorteile für die Aktionäre der Gesellschaft Der Verkauf der Verkauften Gegenstände und Rechte an die Käuferin, letztlich an OEP, und der Abschluss und Vollzug des Kauf- und Übertragungsvertrags sind nach Ansicht des Vorstands im Interesse der Gesellschaft. Ca. 67 % der im Freiverkehr gehandelten Aktien der Gesellschaft werden derzeit zusammen mit anderen Gesellschaftern vom Hauptaktionär der Gesellschaft, der Familie Greverath, gehalten (der " Available Stake"). Die Familie Greverath plante bereits vor der Corona-Pandemie, sich von dem Available Stake zu lösen und informierte hierüber Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie stellte die Familie Greverath dieses Vorhaben zunächst zurück. Im Sommer 2021 informierte die Familie Greverath den Vorstand darüber, das Vorhaben wieder aufnehmen zu wollen. Zu diesem Zweck beauftragte sie die M&A Beratung MCF Corporate Finance GmbH, Hamburg, (" MCF"), damit, einen geeigneten Käufer für den Available Stake zu finden. In gemeinsamen Diskussionen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand wurde klar, dass gegebenenfalls verschiedene Käufer an unterschiedlichen Geschäftsbereichen der Gesellschaft interessiert sein könnten. Deshalb beauftragte der Vorstand MCF damit, alternativ zum Verkauf des Available Stake einen Käufer für die Verkauften Anteile und die Verkauften Gegenstände und Rechte zu finden und den Vorstand bei dem Verkaufsprozess zu beraten. Zu diesem Zweck führte MCF im Frühjahr 2022 eine Marktansprache durch, bei der 14 potenzielle Kaufinteressenten aufgefordert wurden, ein indikatives Angebot für den Available Stake abzugeben. Am Ende gab nur ein Bieter, OEP, ein verbindliches Angebot für den Erwerb der Verkauften Anteile und die Verkauften Gegenstände und Rechte ab. Keiner der Bieter hat ein verbindliches Angebot für den Available Stake der Familie Greverath abgegeben. Es ist aus Sicht des Vorstands mit großer Unsicherheit verbunden, ob die Gesellschaft ihr Geschäft ohne Veräußerung der Verkauften Anteile und der Verkauften Gegenstände und Rechte erfolgreicher führen wird als OEP. OEP hat nicht nur Erfahrungen im Bereich der Multi-Craft-Dienstleistungen, sondern auch in Aussicht gestellt, weitere, passende Gesellschaften in diesem Bereich zuzukaufen (" Add-ons"). Hierbei handelt es sich um eine bekannte Vorgehensweise von OEP (sog. "Buy-and-Build"-Strategie). Durch diese Zukäufe können nach Ansicht des Vorstands Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Vorstand ist der Ansicht, dass ein strategischer Ankereigentümer wesentlich ist, um das strategische Wachstum der Gesellschaft zu sichern und zu unterstützen. Ob ein anderer strategischer Ankereigentümer, der vergleichbar wie die Familie Greverath das Wachstum der Gesellschaft nachhaltig vorantreiben will, in absehbarer Zeit gefunden werden kann, ist ungewiss. Der Vorstand ist daher zu der Überzeugung gelangt, dass OEP die Verkauften Anteile und die Verkauften Gegenstände und Rechte erfolgreicher weiterführen wird als die Gesellschaft ohne einen Ankeraktionär bzw. die Familie Greverath. Der Verkauf der Verkauften Anteile und der Verkauften Gegenstände und Rechte und die Übernahme der Übernommenen Verbindlichkeiten durch die Käuferin ist nach Ansicht des Vorstands auch für die Aktionäre der Gesellschaft attraktiv. Der Geschäftskaufpreis in Höhe von EUR 58.889.000 entspricht durchgerechnet einem Wert pro Aktie in Höhe von EUR 3,04. Bei einem Vollzug am 31. Dezember 2022 entspräche der Geschäftskaufpreis, der bis zum Vollzugstag mit EUR 12.000 verzinst wird, durchgerechnet einem Wert pro Aktie von EUR 3,26. Der Vorstand hat zur Bewertung der finanziellen Angemessenheit des Geschäftskaufpreises eine schriftliche Stellungnahme (sog. Opinion Letter) der Investment Bank Boutique ParkView Partners GmbH (" ParkView") eingeholt. ParkView hat bestätigt, dass der Geschäftskaufpreis aus finanzieller Sicht angemessen ist. Die schriftliche Stellungnahme von ParkView wird in der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2022 zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den nach Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verbleibenden Teil des der Verkäuferin zugeflossenen Geschäfts- und Darlehenskaufpreises, sobald und soweit gesetzlich zulässig, an die Aktionäre der Gesellschaft auszuschütten. III. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung zu erleichtern. 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 4. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse in Textform (§126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden: Muehlhan AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus; der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der außerordentlichen Hauptversammlung, das ist der 21. Oktober 2022, 0:00 Uhr (MESZ), (Record Date) zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann auch durch eine sonstige von dem Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der außerordentlichen Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und er den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Abhängig von der vorherrschenden COVID-19-Pandemie-Lage können am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf behördliche Anordnung infektionsschutzrechtliche Zugangsvoraussetzungen erlassen werden. Informationen über etwaige infektionsschutzbedingte Maßnahmen für die Teilnahme am Versammlungsort werden über die Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/ veröffentlicht. 2. Verfahren für die Stimmabgabe Bevollmächtigung Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch Intermediäre oder Vereinigungen von Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder Bevollmächtigte entsprechend den vorstehend unter "1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Vollmachtgeber sind verpflichtet, ihren Bevollmächtigten auf die Weitergabe und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz hinzuweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail bis zum 10. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen: Muehlhan AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend unter "1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" beschrieben, erforderlich. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail bis zum 10. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen: Muehlhan AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der formlosen Übermittlung von Vollmachten und Weisungen per Post oder E-Mail. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im Vorfeld noch während der außerordentlichen Hauptversammlung Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts, Weisungen zu Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Weitere Informationen zur Abstimmung Die vorgesehene Abstimmung zum einzigen Tagesordnungspunkt hat verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können mit "Ja" (Befürwortung) oder "Nein" (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung). 3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 975.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens am 17. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein: Muehlhan AG - Vorstand Schlinckstraße 3 21107 Hamburg Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.muehlhan.com/investor-relations/hauptversammlung/ bekannt gemacht. 4. Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind gemäß §§ 126 f. AktG nur zugänglich zu machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Oktober 2022 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an folgende Adresse übersandt hat: Muehlhan AG Schlinckstraße 3 21107 Hamburg E-Mail: hauptversammlung@muehlhan.com Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG unverzüglich unter www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. 5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 19.500.000,00 und ist eingeteilt in 19.500.000 nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 115.033 Stück eigene Aktien. 6. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die Muehlhan AG verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Anmeldebestätigung und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Muehlhan AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Muehlhan AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG. Zum Zwecke der Ausrichtung der außerordentlichen Hauptversammlung beauftragt die Muehlhan AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Muehlhan AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der außerordentlichen Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Muehlhan AG geltend machen: Muehlhan AG Schlinckstraße 3 21107 Hamburg E-Mail: hauptversammlung@muehlhan.com Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Muehlhan AG ist wie folgt erreichbar: Herr Georg Baumann c/o LLR DSC GmbH Mevissenstraße 15 50668 Köln E-Mail: baumann@frag-den-dsb.de Hamburg, im September 2022 Muehlhan AG Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Muehlhan AG, Hamburg.

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