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Ordentliche Hauptversammlung Ureg02.05.2014 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
amalphi agHahnstättenISIN DE0008131350
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 6. Juni 2014 (24.00 Uhr) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 23. Mai 2014 (0.00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:
amalphi AG
c/o PR im Turm
HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/717 72 -13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und andere Bevollmächtigte steht folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail zur Verfügung:
amalphi AG
c/o PR im Turm
HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/717 72 -13
E-Mail: hauptversammlung@pr-im-turm.de
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Hahnstätten, im Mai 2014
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
PR IM TURM, HV-Service AG,
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: medondo holding AG, München.
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