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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG - Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Ureg 01.08.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Allianz SE

München

ISIN DE0008404005

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der Allianz SE hat am 8. Mai 2024 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 7. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 20. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 ( Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (auch unter Einsatz von Derivaten und über Multilaterale Handelssysteme) und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses) der Tagesordnung der Hauptversammlung der Allianz SE am 8. Mai 2024. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

München, im Juli 2024

Allianz SE

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Allianz SE, München.