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Verschmelzung: Personaldienst in Gütersloh GmbH Hrb26.06.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 3109: pd Personaldienst GmbH & Co. KG,
Minden, Kleiner Domhof 2-4, 32423 Minden
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2020 mit der Personaldienst in Gütersloh GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh - HRB 3327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: pd Personaldienst GmbH & Co. KG, Minden.