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Verschmelzung: TÜV Rheinland AG Hrb 28.07.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 3915: TÜV Pfalz GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-67663 Kaiserslautern
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020 mit der TÜV Rheinland AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23392) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TÜV Pfalz GmbH, Kaiserslautern.