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Verschmelzung: Sennheiser Audio Labs GmbH Hrb08.07.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 120100: Sennheiser electronic GmbH & Co. KG,
Wennebostel, Am Labor 1, 30900 Wedemark
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2020 mit der Sennheiser Audio Labs GmbH mit Sitz in Wedemark (Hannover, HRB 208549) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sennheiser electronic SE & Co. KG, Wedemark.

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