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Übernahme: FAI-P Bau e. K. · Ausgliederung: FAI-P Bau e. K. · Name: FAI-P Bau GmbH & Co. KG Hrb29.06.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 9609 HL: Firma vormals: Zweite FAI-P Bau GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-23560 Lübeck
. Name der Firma: FAI-P Bau GmbH & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2019 das einzelkaufmännische Unternehmen FAI-P Bau e. K. mit Niederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 9416 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FAI-P Bau GmbH & Co. KG, Lübeck.