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Satzung Hrcdd 21.07.2004 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 |
a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat die Änderung der Satzung in 3. 0 ( Bekanntmachungen) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.3 ( Genehmigtes Kapital I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.720.000,00 EURO zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.4 ( Genehmigtes Kapital II ) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu EUR 4.680.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareilagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigte Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass auf die durch § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG angeordnete Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen sind, die in der Zeit vom 5. Juli 2004 bis zur Ausübung dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigner Aktien seitens der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert worden sind. Der bisherige Punkt 4.4 der Satzung ist nunmehr Punkt 4.5 der Satzung. |
a) 21.07.2004 Maintzer b) Beschl. Bl. 1133 ff. Sdb. |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach.