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Verschmelzung: Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb14.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.11.2007)
Auf einen Blick
Text
Grundstücksgesellschaft Badestraße 42 mbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2006 mit der Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 89709) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH am 13.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Grundstücksgesellschaft Badestraße 42 mbH, Hamburg.