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Geschäftsführer: Peter Karstens, Berthold Lause · Nicht mehr Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: HANSETRANS IT Logistik GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Stadtbote SystemLogistik GmbH Hrb27.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.08.2007)

Auf einen Blick

Text

HANSETRANS Systemlogistik GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22525 Hamburg
). Die Gesellschafterversammlungen vom 05.07.2007 und 19.07.2007 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) sowie die Streichung des § 12 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HANSETRANS IT Logistik GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 56738) beschlossen. Der bisherige § 13 ist nunmehr § 12. Neue Firma: Stadtbote SystemLogistik GmbH. 350.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Karstens, Peter, Potsdam, *??.??.????; Dr. Lause, Berthold, Lilienthal, *??.??.????, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: ???????, ????????????, Hamburg, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2007 mit der HANSETRANS IT Logistik GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 56738) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtbote SystemLogistik GmbH, Hamburg.

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