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GF: Maria M. Schebesta · Nicht mehr PPA: Maria M. Schbesta · Verschm.: Kandt KG (GmbH & Co.) · Kapital: 60.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: APA-Kandt GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb27.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.08.2007)

Auf einen Blick

Text

APA Armaturen- und Anlagenbau GmbH, Hamburg (Ungenannte Str. ??, D-20249 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 17 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.700,00 EUR auf 60.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kandt KG (GmbH & Co.) (Amtsgericht Hamburg HRA 67870) beschlossen. Neue Firma: APA-Kandt GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektierung, Veräußerung, Handel und Vertrieb von Anlagen, Maschinen und Ersatzteilen des Maschinenbaus, insbesondere Hydraulikkomponenten für den Export, Aggregaten, Armaturen, insbesondere für die papiererzeugende Industrie, sowie der Handel und die Vermittlung von Geschäften aller Art, soweit sie dem Unternehmenszweck dienlich sind. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt. Bestellt Geschäftsführer: Schebesta, Maria Martha, Hamburg, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Schbesta, Maria Martha, geb. ???????, Hamburg, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2007 mit der Kandt KG (GmbH & Co. KG) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 67870) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: APA-Kandt GmbH, Hamburg.

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