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Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß §§ 22 a, 22 GenG (Aufhebung der… Hrb03.08.2022 Registerbekanntmachungen (Sonstige Registerbekanntmachung)

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Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß §§ 22 a, 22 GenG (Aufhebung der Nachschusspflicht), wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Heiden eG, Heiden.

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