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Löschung · Verschmelzung: Jungherz GmbH Hrb01.07.2020 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 14427: AppConfector UG,
Ungenannte Str. ??, D-46284 Dorsten
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2020 mit der Jungherz GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13149) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 01.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AppConfector UG, Dorsten.