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Einladung zur Hauptversammlung Ureg 16.05.2012 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
SchweinfurtEinladung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am30. Juni 2012 um 13:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
| 4. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2011 dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von € 2.000,- und den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von jeweils € 1.000,- zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu gewähren. |
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Pickel & Mehler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schweinfurt, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, deswegen also mindestens bis zum 23. Juni 2012 zugehen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:
Maincor AG
Hauptversammlung
Telefax: +49 9721 65977-202
E-Mail: hauptversammlung@maincor.de
Anmeldung online unter http://intranet.maincor.de/hauptversammlung (nur für Mitarbeiter der Maincor-Gruppe innerhalb des Firmennetzwerkes)
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft übermittelt werden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Maincor AG, Schweinfurt.