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Verschmelzung: DZ Beteiligungs GmbH & Co. KG Karlsruhe Hrb 17.03.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.03.2009)
Text
DZ Beteiligungs-AG & Co. KG Stuttgart,
Ungenannte Str. ??, D-70191 Stuttgart
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.07.2008 mit der KG unter der Firma "DZ Beteiligungs GmbH & Co. KG Karlsruhe", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104998) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DZ Beteiligungs-AG & Co. KG Stuttgart, Stuttgart.