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Verschmelzung: Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG Hrb31.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2005)

Auf einen Blick

Text

Infraplan Stadthaus Wohnbau GmbH, Grünwald, Landkreis München (Ungenannte Str. ??, D-82031 Grünwald). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2004 mit Nachtrag vom 19.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRA 63225) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infraplan Stadthaus Wohnbau GmbH, Grünwald.

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