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Formwechsel: Dr. Thomas & Partner GmbH & Co. KG Materialflußplanung und Automatisierungstechnik Hrb 25.01.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 23.01.2008)
Text
Dr. Thomas & Partner Materialflußplanung und Automatisierungstechnik GmbH, Karlsruhe (
Ungenannte Str. ??, D-76149 Karlsruhe
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.12.2007 in eine KG unter der Firma "Dr. Thomas & Partner GmbH & Co. KG Materialflußplanung und Automatisierungstechnik", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 701479) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TUP GmbH & Co. KG, Stutensee.