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Die Sparkasse Vorpommern ist als aufnehmende Sparkasse nach § 28 Abs.1 Nr.2 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern … Hrb04.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.09.2013)

Text

Sparkasse Vorpommern, Greifswald (
An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald
). Die Sparkasse Vorpommern ist als aufnehmende Sparkasse nach § 28 Abs.1 Nr.2 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe der Vereinbarung vom 15./16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Verbandsversammlung vom 05.07.2013 und des Trägers der übertragenden Sparkasse vom 17.06.2013 mit der Sparkasse Rügen mit Sitz in Bergen auf Rügen (Amtsgericht Stralsund HRA 1076) vereinigt. Die Vereinigung wurde am 26.08.2013 durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern als Sparkassenaufsichtsbehörde genehmigt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sparkasse Vorpommern HRA Juristische Person, Greifswald.