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Verschmelzung: GPC Biotech AG Hrb31.08.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2005)

Auf einen Blick

Text

GPC Biotech Forschungsgesellschaft mbH, Planegg, Ortsteil Martinsried, Landkreis München (Ungenannte Str. ??, D-82152 Martinsried). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der GPC Biotech AG mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 119555) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GPC Biotech Forschungsgesellschaft mbH, Martinsried.

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