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Teilgewinnabführung: tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH Hrb11.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Alantos Pharmaceuticals AG, Heidelberg (Ungenannte Str. ??, D-69120 Heidelberg). Der zwischen der Gesellschaft und der "tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH", Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) am 19.10./14.11.2000 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag (Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag über eine stille Gesellschaftsbeteiligung), geändert mit Nachtragsvertrag vom 17.03.2005/11.04.2005, wurde mit Nachtragsvertrag (Side-Letter) zum stillen Beteiligungsvertrag vom 29.06.2006 erneut geändert. Demnach ist die tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 30% des Beteiligungsbetrages zuzüglich 7% des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die gemäß § 8 Abs. 2 jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte die Summe der Gewinnbeteiligungen die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. Die Hauptversammlung hat der Änderung am 29.06.2006 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Alantos Pharmaceuticals AG, Heidelberg.

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