Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern Hrb 17.04.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.04.2009)

Text

ARCANDOR AG,
Ungenannte Str. ??, D-45133 Essen
. Die Hauptversammlung hat am 18.03.2009 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) zu ändern. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmals oder mehrmals um bis zu insgesamt 150.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann das Bezugsrecht der Aktiönäre beschränkt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 4.000.000,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barschaften zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionöre ausgeschlossen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ARCANDOR AG, Essen.