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Die Hauptversammlung vom 12.05.2006 hat die Änderung des § 5 Abs.5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb05.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.06.2006)
Text
Software AG, Darmstadt (
Ungenannte Str. ??, D-64297 Darmstadt
). Die Hauptversammlung vom 12.05.2006 hat die Änderung des § 5 Abs.5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 16 (Hauptversammlung), 17 (Teilnahme der Aktionäre) und 18 (Leitung der Hauptversammlung) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.04.2001 (Genehmigtes Kapital, § 5 Abs.5 der Satzung ) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 42.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 14.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/1).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Software AG, Darmstadt.