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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 12.05.2021 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AGBerlinWKN 760800 / ISIN DE0007608002Einberufung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zurordentlichen HauptversammlungderVBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AGein, die amDienstag, den 22. Juni 2021, 11.00 Uhr (MESZ),in Form einervirtuellen Hauptversammlungohne physische Präsenzder Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigtenstattfindet.
Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für Aktionäre aus der Kanzlei K&L Gates, LLP, Markgrafenstraße 42 in 10117 Berlin, im InvestorPortal unter https://www.vbm-ag.de
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| 1. |
Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Der im festgestellten Jahresabschluss der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 320.532,87 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen." |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt." |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt." |
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Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt." |
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| 6. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "§ 16 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung:
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II. Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
Zu Tagesordnungspunkt 1
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Jahresabschluss der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG und Lagebericht zum 31. Dezember 2020 |
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Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 AktG |
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
III. Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
und zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, vom 27. März 2020, S. 570f., in der Fassung vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I S. 3328, 3332; nachfolgend "PandemieG") als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 22. Juni 2021 ab 11.00 Uhr (MESZ) live im Internet über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte URL-Adresse mit Link zu einem elektronischen System (InvestorPortal) in Bild und Ton und in deutscher Sprache übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie nachstehend).
Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Freitag, der 18. Juni 2021. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Samstag, dem 19. Juni 2021, bei der Gesellschaft einzureichen:
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach ordnungsgemäßer Hinterlegung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes wird den Aktionären eine individuelle Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten (= Zugangskarte) für die Nutzung des elektronischen InvestorPortals übersandt, das über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekanntgegebene URL-Adresse erreichbar ist.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, um möglichst frühzeitige Hinterlegung der Aktien.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, unter der Voraussetzung einer fristgemäßen Hinterlegung und eines fristgerechten Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe hierzu oben im Abschnitt "Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung").
Die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderungen und der Widerruf sind lediglich auf elektronischem Weg über das InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekannt gegebenen URL-Adresse, möglich. Briefwahlstimmen können dort bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung abgegeben, widerrufen oder geändert werden. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Anmeldung und Hinterlegung der Aktien.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
VBM-HV2021@computershare.de
bis spätestens Montag, den 21. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), oder über das elektronische InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekannt gegebenen URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden. Zusammen mit der Zugangskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können ihr Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Vollmachten und Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie Änderungen und der Widerruf können über das elektronische InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekannt gegebenen URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung und postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens Montag, den 21. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) an
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: VBM-HV2021@computershare.de
erfolgen. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden.
Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder vor noch während der virtuellen Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden unter der Internetadresse
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei wegen der gesetzlichen Bestimmungen der Tag der Hauptversammlung selbst nicht mitgezählt wird), also bis Montag, den 7. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind:
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin
Telefax-Nr.: +49 203 80680-174
E-Mail: info@vbm-ag.de
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Das Verlangen muss schriftlich an folgende Anschrift
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin
gerichtet werden und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis Freitag, den 28. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.
Einreichung von Fragen der Aktionäre
Die an der virtuellen Hauptversammlung aufgrund rechtzeitiger Hinterlegung ihrer Aktien ordnungsgemäß teilnehmenden Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung zu stellen. Die Fragen sind bis spätestens Montag, den 21 Juni 2021, 11:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekannt gegebenen URL-Adresse, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung können thematisch zusammengefasst werden. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. M. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 PandemieG kann von Aktionären oder Bevollmächtigen, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich "Hauptversammlung" bekannt gegebenen URL-Adresse, erklärt werden.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Zur Vorbereitung und Durchführung unserer Hauptversammlung werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
https://www.vbm-ag.de/datenschutzerklaerung/#aktionaere
abrufbar. Die Gesellschaft sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG, Berlin.