Frankfurt am Main
WKN: FTG111
ISIN: DE000FTG1111
Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechten
und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
und über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025))
Die ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG vom 02. Juni 2025 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 12 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. Juni 2030, nicht jedoch vor Eintragung des Bedingten Kapitals 2025 im Handelsregister, einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Serien, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachfolgend zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 22.026.909 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 22.026.909,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 25. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 12 der ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG vom 02. Juni 2025 auszuschließen.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 02. Juni 2025 von der flatexDEGIRO AG oder von Konzerngesellschaften der flatexDEGIRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, hat die ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG am 02. Juni 2025 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 22.026.909,00 durch Ausgabe von bis zu 22.026.909 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2025). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird um einen neuen Abs. (5) entsprechend ergänzt.
Die oben genannten gefassten Beschlüsse gelten mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung der flatex Projektgesellschaft Alpha AG auf die flatexDEGIRO AG in das Handelsregister der flatexDEGIRO AG, wodurch die flatexDEGIRO AG die Rechtsform einer SE annehmen wird (vgl. dazu Tagesordnungspunkt 13 der ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG vom 02. Juni 2025), auch für die flatexDEGIRO SE, soweit die Ermächtigung in diesem Zeitpunkt noch besteht und nicht ausgenutzt worden ist. Mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der flatexDEGIRO AG wird § 4 der Satzung der flatexDEGIRO SE um einen neuen Abs. (6) ergänzt (wobei die Höhe des Bedingten Kapitals 2025 im Falle einer vorherigen Ausnutzung entsprechend anzupassen ist).
Das Bedingte Kapital 2025 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG vom 02. Juni 2025 mit der Ermächtigung zur Ausgabe der vorgenannten Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 103516) hinterlegt.
Der vollständige Wortlaut der beschlossenen Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 12 in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 02. Juni 2025, die am 25. April 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen.
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