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Bekanntmachung über das Erlöschen des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 12 Drittelbeteiligungsgesetz Ureg 27.10.2020 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Primetals Technologies Germany GmbH

Erlangen

Bekanntmachung über das Erlöschen des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 12 Drittelbeteiligungsgesetz

Die Primetals Technology Germany GmbH mit Sitz in Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 14815 verfügte bislang über einen Aufsichtsrat gemäß § 1 DrittelbG.

Die Primetals Technology Germany GmbH beschäftigt nunmehr deutlich unter 500 Arbeitnehmer, also nicht regelmäßig über 500 Arbeitnehmer.

Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Primetals Technology Germany GmbH zur Folge, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes, (§ 1 Abs. 1 Nr.3 DrittelbG) oder anderer Gesetze nicht mehr zu bilden ist. Ein fakultativer Aufsichtsrat soll ebenso nicht gebildet werden.

Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung entschieden, dass der Aufsichtsrat aufgelöst wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Nürnberg-Fürth) anrufen.

 

Erlangen, den 22.10.2020

 

Rolf Riedle
Geschäftsführer
Dr. Martin Fleischer
Geschäftsführer

 

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Primetals Technologies Germany GmbH, Erlangen.