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Löschung · Verschmelzung: VERBUND Green Power Hunsrück GmbH & Co. KG Hrb19.05.2020 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 41600: Windpark Utschenwald GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.04.2020 mit der Windpark Dichtelbach GmbH & Co. KG (künftig: VERBUND Green Power Hunsrück GmbH & Co. KG) mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRA 41538) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Windpark Utschenwald GmbH & Co. KG, Wörrstadt.

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