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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz Ureg04.06.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH

Northeim

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bei der HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH ein Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat ist nach der Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe von
§ 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz zusammenzusetzen und muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Laut § 11 des Gesellschaftsvertrages der HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach
§ 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98
Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Northeim, den 04.06.2009

Die Geschäftsführung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH, Northeim.

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