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Verschmelzung: Kardex Megamat Beteiligungs GmbH Hrb01.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.07.2013)

Auf einen Blick

Text

Kardex Produktion Deutschland GmbH, Neuburg/
Kammel, Megamat-Platz 1, 86476 Neuburg/Kammel.
Die Kardex Megamat Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Neuburg a.K. (Amtsgericht Memmingen HRB 4183) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 11.07.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.07.2013 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kardex Produktion Deutschland GmbH, Neuburg a. d. Kammel.

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