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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg05.05.2008 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
bit by bit Holding AGBerlinEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats |
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Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes in englischer oder in deutscher Sprache in Textform übermitteln:
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bit by bit Holding AG
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Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des
23. Mai 2008
beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des
6. Juni 2008
zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt.
Für die Legitimation eines Stimmrechtsvertreters wird folgendes Verfahren festgelegt: Der Stimmrechtsvertreter hat sich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mit Unterschrift des Aktionärs zu legitimieren. Die Vollmacht kann auch per Telefax erteilt werden. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als 2 Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlichen Vollmacht ist ein nicht älter als 2 Monate alter Registerauszug vorzulegen.
C. Veröffentlichung der Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 nebst Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind auf der Homepage der Gesellschaft unter
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www.bitbybit.ag |
zugänglich und können dort heruntergeladen werden.
D. Anfragen und Gegenanträge
Für Anfragen hat die Gesellschaft einen Faxanschluss (030 - 21 90 88 90) und eine E-Mail-Adresse (info@bitbybit.ag) eingerichtet.
Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu übersenden:
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bit by bit Holding AG
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Red Rock Capital AG, Düsseldorf.
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