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Verschmelzung: Heisterborg GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Hrb30.04.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
PR 1628: Heisterborg & Partner Steuerberater mbB, Stadtlohn (An de
Ungenannte Str. ??, D-48703 Stadtlohn
). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.03.2020 mit der Heisterborg GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld, HRA 8934) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heisterborg & Partner Steuerberater mbB, Stadtlohn.