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Verschmelzung: KANN GmbH Baustoffwerke Hrb29.04.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 1558: KANN Baustoffwerke Leipzig Verwaltungs - GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-04356 Leipzig
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KANN GmbH Baustoffwerke mit dem Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRB 2429) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KANN Baustoffwerke Leipzig Verwaltungs - GmbH, Leipzig.