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Personen · Anschrift · Vertretungsregelung Bmjfbv 09.03.1994 Firmenbuch - Vollzug - Republik Österreich vertreten durch das BMJ, Österreich
Auf einen Blick
Text
Berichtigung - Antrag eingelangt am 04.03.1994;
nun?? ??? ??, A-1011 Wien
;
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder
(Stellvertreter) oder durch ein Vorstandsmitglied
(Stellvertreter) und einen Prokuristen gemeinschaftlich
vertreten.
Beschlüsse über die Bestellung und
Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren
Stellvertretern bedürfen der Genehmigung der Bundesregierung
(§ 5 Abs 3, 2. Verstaatlichungsgesetz).
- Handelsgericht Wien, 09.03.1994.
nun
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder
(Stellvertreter) oder durch ein Vorstandsmitglied
(Stellvertreter) und einen Prokuristen gemeinschaftlich
vertreten.
Beschlüsse über die Bestellung und
Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren
Stellvertretern bedürfen der Genehmigung der Bundesregierung
(§ 5 Abs 3, 2. Verstaatlichungsgesetz).
- Handelsgericht Wien, 09.03.1994.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Verbund AG, Wien, Österreich.