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Verschmelzung: Meiser Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG · Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrb23.04.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 43883: Meiser Straßenausstattung GmbH,
Schmelz, Edmund-Meiser-Str. 3, 66839 Schmelz
. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Meiser Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Schmelz (Amtsgericht Saarbrücken HRA 51125) beschlossen. Neues Stammkapital; 5.358.000,00 EUR. Neuer Gegenstand: a) die Herstellung und der Vertrieb von Schutzplanken und anderen Ausstattungen für Straßen sowie von sonstigen Erzeugnissen, b) die Montage von Ausrüstungen an Straßen, Bauwerken und sonstigen Konstruktionen, c) die Durchführung von Handelsgeschäften jeder Art sowie die Übernahme von Handelsvertretungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2020 mit der Meiser Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Schmelz (Amtsgericht Saarbrücken HRA 51125) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Meiser Road Safety GmbH, Schmelz.