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Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG Ureg17.04.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
AUDI AktiengesellschaftIngolstadtBekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktGHerr Rechtsanwalt Dr. Stephan Waldhausen, Freshfields PartG mbB,
mit Schreiben vom 8. April 2025 mitgeteilt, dass der Mitteilenden kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) - dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) - sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß§ 20 Abs. 4 AktG) an der AUDI AG gehört.
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AUDI AG, Ingolstadt.
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