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Bei der nachstehenden Gesellschaft/dem nachstehenden Verein wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 395 FamFG … Hrb19.03.2024 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

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Bei der nachstehenden Gesellschaft/dem nachstehenden Verein wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 395 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist: 4 Wochen

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