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Absage der gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung Ureg29.08.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
ENDOR AktiengesellschaftLandshutWKN 549166
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Eindeutige Kennung des Ereignisses: f307d0890848ef11b53800505696f23c
Absage der gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 24. Juli 2024 für Dienstag, den 3. September 2024, 10:00 Uhr, im ta.la tagungszentrum landshut, Das Tagungszentrum der Sparkassen-Finanzgruppe Bayern,
Die am 24. Juli 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Einberufung sowie die technischen Hinweise zur außerordentlichen Hauptversammlung sind damit gegenstandslos.
Landshut, 27. August 2024
Thomas Jackermeier und Bamboo Invest GmbH,
vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Thomas Jackermeier
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ENDOR AG, Landshut.