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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb05.07.2022 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 39473: CECONOMY AG,
Düsseldorf, Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf
. Die Hauptversammlung vom 12.04.2022 hat im Zuge der Änderung der Satzung in § 4 ein weiteres genehmigtes Kapital und ein weiteres bedingtes Kapital geschaffen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.04.2027 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 321.600.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2022/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.04.2027 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 112.560.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das Grundkapital ist um bis zu 44.738.750,00 Euro, eingeteilt in bis zu 17.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der CECONOMY AG oder einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die CECONOMY AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CECONOMY AG, Düsseldorf.

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