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Aufsichtsratsliste Hrb 10.01.2024 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)
Auf einen Blick
Text
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Der Tatbestand der Einreichung ist vom Gericht gemäß §§ 106 AktG oder § 52 II GmbHG bekanntzumachen.
Der Tatbestand der Einreichung ist vom Gericht gemäß §§ 106 AktG oder § 52 II GmbHG bekanntzumachen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte.