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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 AktG Ureg10.12.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Computacenter Aktiengesellschaft

Kerpen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 AktG

1.

Die Computacenter Group Holdings Limited mit Sitz in Hatfield, Vereinigtes Königreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 und Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr an unserer Gesellschaft gehört. Sie hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Aktien mehr an unserer Gesellschaft gehören und ihr damit auch nicht mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

2.

Die Computacenter Germany Holdings Limited mit Sitz in Hatfield, Vereinigtes Königreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehören. Sie hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

 

8. Dezember 2025

Der Vorstand der Computacenter Aktiengesellschaft

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Computacenter AG, Kerpen.