Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
GF: M. S., R. S. · ppa (2 Personen) · Formwechsel: Godewind Office IV GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb 18.03.2020 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 118612: Godewind Office IV GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60329 Frankfurt a. Main
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2020. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-60329 Frankfurt a. Main
. Gegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten von Büroimmobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Struckmeyer, Ralf, Frankfurt am Main, *??.??.????; Sälinger, Marcus, Frankfurt am Main, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: ?????, ??????, Eppstein/Ts., *??.??.????; ??????, ???, Bad Homburg v.d.H., *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Godewind Office IV GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 50547). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Covivio Office IV GmbH, Berlin.