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Aufsichtsrat Ureg 02.04.2014 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Germanwings GmbH

Köln

Bekanntmachung der Geschäftsführung
gemäß § 97 Abs. 1 Aktiengesetz i.V.m. § 6 Abs. 2 Mitbestimmungsgesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Germanwings GmbH

Die Geschäftsführung der Germanwings GmbH ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht der Geschäftsführung nicht mehr gemäß §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) zusammenzusetzen.

Da die Gesellschaft in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigt, hat sich der Aufsichtsrat nach der Ansicht der Geschäftsführung gemäß §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 2, 1 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat wird gemäß §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 2, 1 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 101 Abs. 1 AktG zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Köln) anrufen.

Köln, 28. März 2014

Germanwings GmbH

Die Geschäftsführung

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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Germanwings GmbH, Köln.