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Dividendenbekanntmachung Ureg28.05.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Deutsche Beteiligungs AG

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT / ISIN DE000A1TNUT7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von 281.616.201,07 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie auf die 17.800.005 dividendenberechtigten Stückaktien (insgesamt 17.800.005,00 Euro) zu verwenden. Der Restbetrag von 263.816.196,07 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Außerdem hat die Hauptversammlung beschlossen, den Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 in Höhe von 282.319.461,73 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je Stückaktie auf die 17.800.005 dividendenberechtigten Stückaktien (insgesamt 4.450.001,25 Euro) zu verwenden. Der sich unter Abzug des Ausschüttungsbetrages für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von 17.800.005,00 Euro ergebende Restbetrag von 260.069.455,48 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird vom 30. Mai 2025 an grundsätzlich unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG. Die Abführung der Kapitalertragsteuer an die Finanzbehörde erfolgt ebenfalls über die depotführenden Kreditinstitute.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages kann von inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären, auf die im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Für private Kapitalanleger hingegen ist die Einkommensteuer mit dem Kapitalertragsteuerabzug grundsätzlich abgegolten.

Bei inländischen Aktionären kann bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrags bei der Depotbank vom Kapitalertragsteuerabzug abgesehen werden.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach den gesetzlichen Regelungen sowie nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat reduzieren. Zahlt die Clearstream Banking AG die Dividende an ein ausländisches Kreditinstitut oder liegt eine ausländische Zwischenverwahrung vor, so nimmt die Clearstream Banking AG den Steuerabzug selbst vor.

Die Steuerbescheinigungen werden durch das Kreditinstitut bzw. die Clearstream Banking AG ausgestellt, welche den Steuerabzug vorgenommen haben.

Die Anträge auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer müssen innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2025

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt a. Main.

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