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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 18.05.2010 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
S Ü D W E S T B A N K
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2009 Vom Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 3.098.977,27 wurden insgesamt in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 270 Abs. 2 HGB EUR 1.532.490,46 eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach Bedienung des Genussrechtskapitals verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 1.566.486,81 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,63 je Stückaktie zu verwenden. |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum zu beschließen. |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu beschließen. |
| 5. |
Änderungen der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor, die Satzung in den nachstehenden Paragraphen wie folgt neu zu fassen: |
| Bisheriger Wortlaut der Satzung | Geänderter Wortlaut der Satzung | |||||||||
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a. |
§ 7 Ziffer 3: |
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Der Aufsichtsrat kann den Abschluss und die Änderung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einem Ausschuss übertragen, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter angehören. |
- entfällt ersatzlos - |
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b. |
§ 9 Ziffer 1: |
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Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. |
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. |
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c. |
§ 20: |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen. |
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Aus dem Aufsichtsrat scheiden mit Beendigung dieser Hauptversammlung die Herren
aus. Die vorstehenden Herren werden ihr Amt mit Beendigung der Hauptversammlung niederlegen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen berechtigt, die im Aktienregister als Inhaber einer oder mehrerer Namensaktien eingetragen sind und die sich nicht später als am fünften Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die Adresse unserer
Stuttgart, 11. Mai 2010
SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SÜDWESTBANK AG, Stuttgart.