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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg18.08.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

expert SE

Langenhagen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der expert SE, Langenhagen,
zur ordentlichen Hauptversammlung am

Samstag, den 27. September 2025, um 14:00 Uhr
in der LOKHALLE Göttingen, Halle 3,
Ungenannte Str. ??, D-37081 Göttingen

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/2025 nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von € 13.517.978,21 wie folgt zu verwenden:

 
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 11.517.978,21
13.517.978,21
4.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. September 2023 (dort TOP 9) beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung für die Zukunft und soweit von ihr noch nicht Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben.

Der Vorstand wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, in der Zeit bis zum 27. September 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb kann zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen erfolgen. Der Erwerb erfolgt zum Ausgabekurs von 2.556,00 € je Aktie, der gleichzeitig den niedrigsten und höchsten Gegenwert darstellt. Der Erwerb kann ganz oder teilweise auch als Paketerwerb aufgrund individueller Vereinbarung mit einem Aktionär bzw. einzelnen Aktionären erfolgen. Das Andienungsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden.

8.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 8 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei mindestens 4 Mitglieder des Aufsichtsrates aus dem Kreis der Aktionäre gewählt werden sollen.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Jan Brinkmann, Kaufmann, Soltau (expert MegaLand Handels GmbH) endet gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung der expert SE mit Beendigung der Hauptversammlung. Herr Jan Brinkmann steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jan Brinkmann, Kaufmann, Soltau (expert MegaLand Handels GmbH) für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028/2029 beschließt, zum Aufsichtsrat zu wählen.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist berechtigt, wer am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der expert SE eingetragen ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung € 43.840.512,00. Es ist eingeteilt in 17.152 vinkulierte Namensaktien. Dabei nicht berücksichtigt ist die kürzlich beschlossene und in der Durchführung befindliche Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Da die Kapitalerhöhung voraussichtlich vor der Hauptversammlung durch ihre Eintragung in das Handelsregister wirksam werden wird, ist sie bei der Ausstellung der Eintrittskarten bereits berücksichtigt. Auf der Hauptversammlung maßgeblich ist allein die dann bestehende Anzahl von Aktien und Stimmen.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; jedoch ist das Stimmrecht jedes Aktionärs auf höchstens 100 Stimmen beschränkt, soweit die gesetzlichen Vorschriften oder die Satzung der Gesellschaft nichts anderes bestimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 809 eigene Aktien.

Stimmrecht

Aktionäre, die ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben können oder möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, eine andere Person ihrer Wahl oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die jedem Aktionär mit dieser Einberufung zugesandt wird.

Die Satzung der Gesellschaft enthält keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen im Hinblick auf die Vollmachtserteilung. Nach dem Gesetz gilt daher Folgendes:

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen an, sich bei der Ausübung Ihres Stimmrechtes durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür bitten wir die Aktionäre, das Formular „Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ zu benutzen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen

Eine weisungsgebundene Vollmachtserteilung zur Stimmrechtsausübung ist mit dem Formular „Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“, an unseren Geschäftsbereichsleiter Gesellschafterentwicklung, Herrn Andreas Appel, möglich. Dieser ist verpflichtet, gemäß Ihren Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abzustimmen

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der expert SE nicht auf Änderungen reagieren kann, die sich während der Hauptversammlung ergeben. Im Rahmen der Stimmrechtsvertretung ist es z. B. nicht möglich, an der Abstimmung über nicht zuvor bekannt gemachte Anträge in der Hauptversammlung teilzunehmen. Der Stimmrechtsvertreter wird sich in solchen Fällen der Stimme enthalten.

Für die Übermittlung der in diesem Abschnitt „Stimmrecht“ beschriebenen Unterlagen an die Gesellschaft gilt Folgendes:

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse bis Donnerstag, den 25. September 2025, 12:00 Uhr zur Verfügung:

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Herr Andreas Appel
expert SE
Stimmrechtsvertretung HV 2025
Bayernstraße 4
30855 Langenhagen
Mail: hauptversammlung@expert.de

Danach können diese Dokumente auch noch am Samstag, den 27. September 2025, vor oder während der Hauptversammlung, bis kurz vor Beginn der Abstimmungen, an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung abgegeben werden.

Gäste (Darlehensgeber, Familienangehörige, leitende Mitarbeiter, etc.) ohne Stimmrecht sind in der Regel zugelassen.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu senden:

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expert SE
Vorstand
Bayernstraße 4
30855 Langenhagen
Mail: hauptversammlung@expert.de

Anderweitig adressierte Anträge nach §§ 126, 127 AktG werden nicht zugänglich gemacht.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft, d. h. bis spätestens Freitag, den 12. September 2025, 24:00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugegangen sind, werden den Aktionären zugesandt und im „expert Portal“ im Bereich „Dokumente/Infos/Chef-Dialog“ zugänglich gemacht. Dies gilt auch für eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen von Aktionären.

 

Langenhagen, im August 2025

expert SE

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: expert SE, Langenhagen.

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