EWE Aktiengesellschaft
Oldenburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Der EWE Aktiengesellschaft wurde am 21. Januar 2016 namens und im Auftrag für das Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch das Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, die NECKARPRI GmbH, Stuttgart sowie für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart, folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG übermittelt:
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Hiermit teilen wir gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-70173 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.
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| 2. |
Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70173 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.
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| 3. |
Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft öffentlichen
Ungenannte Str. ??, D-70184 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.
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Der EWE Aktiengesellschaft wurde am 21. Januar 2016 namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 5 übermittelt:
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Namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH nicht mehr der vierte Teil der Aktien an Ihrer Gesellschaft gehört, auch nicht mittelbar.
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Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH können keinen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mehr ausüben. Die Beteiligungen der EnBW sind dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH daher nicht mehr zuzurechnen.
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Oldenburg, im Januar 2016
EWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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