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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Ureg29.01.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

EWE Aktiengesellschaft

Oldenburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Der EWE Aktiengesellschaft wurde am 21. Januar 2016 namens und im Auftrag für das Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch das Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, die NECKARPRI GmbH, Stuttgart sowie für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart, folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG übermittelt:

1.

Hiermit teilen wir gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH,

Ungenannte Str. ??, D-70173 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.

2.

Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH,

Ungenannte Str. ??, D-70173 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.

3.

Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft öffentlichen

Ungenannte Str. ??, D-70184 Stuttgart
, nicht mehr mittelbar - kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) - mehr als der vierte Teil der Aktien an der EWE Aktiengesellschaft gehört.

Der EWE Aktiengesellschaft wurde am 21. Januar 2016 namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 5 übermittelt:

 

Namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH nicht mehr der vierte Teil der Aktien an Ihrer Gesellschaft gehört, auch nicht mittelbar.

 

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH können keinen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mehr ausüben. Die Beteiligungen der EnBW sind dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH daher nicht mehr zuzurechnen.

 

Oldenburg, im Januar 2016

EWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWE AG, Oldenburg.