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Satzung Hrcdd21.06.2002 Handelsregister tägliche Änderungen

Auf einen Blick

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

2

a) Die Hauptversammlung vom 27.05.2002 hat die Änderung der §§ 5 Absätze 2 und 3 (Grundkapital) sowie 11 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.

b) Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27.05.2002 die Aufhebung des bisherigen noch nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals I in Höhe von EUR 5.756.392,57 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I in Höhe von EUR 7.363.110,00 beschlossen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27.05.2002 die Aufhebung des bisherigen noch nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals II in Höhe von EUR 1.533.875,64 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II in Höhe von EUR 1.840.777,00 beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30.09.2002 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 5.756.392,57 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 EUR gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder für eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Beteiligungen oder Unternehmen. (genehmigtes Kapital I aufgrund Hauptversammlungsbeschlusses vom 06.11.1997/07.05.1999: 5.756.392,57 EUR) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, in der Zeit bis zum 30.09.2002 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 1.533.875,64 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von je 1.00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen .Der Vorstand kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen, sofern bei einer Barkapitalerhöhung der Plazierungspreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Plazierungspreises nicht wesentlich unterschreitet. Soweit diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluß nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. (Genehmigtes Kapital II aufgrund Haupversammlungsbeschlusses vom 06.11.1997/07.05.1999: 1.533.875,64 EUR).

a) 21.06.2002 Dr. Tratz

b) Satzung Bl. 490ff SB; Beschluß Bl. 488ff SB;

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Singulus Technologies AG, Kahl a. Main.

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