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Gewinnabführung: Mainzer Stadtwerke AG · Nicht mehr Beherrschung: Mainzer Stadtwerke AG Hrb 02.01.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 7351: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH,
Mainz, Mozartstraße 8, 55118 Mainz
. Der mit der Mainzer Stadtwerke AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 651) am 08.06.2001 mit Nachtrag vom 14.07.2014 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.09.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Mit der Mainzer Stadtwerke AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 651) ist am 18.09.2019 ein Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 zugestimmt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mainz.