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Verschmelzung: IFB Verwertung AG Hrb03.12.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 41229: IFB Beteiligungen AG,
Ungenannte Str. ??, D-40239 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.10.2019 mit der IFB Verwertung AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 87234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IFB Beteiligungen AG, Düsseldorf.