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Verschmelzung: Kaiser, Spezialhaus für Herrenkleidung GmbH, Kaiser Bekleidungs-GmbH & Comp. KG Hrb 11.11.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
HRA 701553: Kaiser Modehäuser GmbH & Co. KG, Freiburg im
Breisgau, Kaiser-Joseph-Str. 172-174, 79098 Freiburg im Breisgau
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2019 die GmbH "Kaiser, Spezialhaus für Herrenkleidung GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 1600) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2019 die KG unter der Firma "Kaiser Bekleidungs-GmbH & Comp. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 5055) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kaiser Modehäuser GmbH & Co. KG, Freiburg i. Breisgau.