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Geschäftsführer: Sylvana Drewes, W. S. · Formwechsel: Aktiengesellschaft Saaman AG · Anschrift · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 20.11.2019 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 720863: Saaman GmbH, Freiburg im
Ungenannte Str. ??, D-79111 Freiburg i. Breisgau
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2019. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-79111 Freiburg i. Breisgau
. Gegenstand: Beratung von Unternehmen, sonstigen Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Management, Leadership, Organisation, Strategie, Marketing und angrenzenden Gebieten, Entwicklung und Anwendung von dafür geeigneten Verfahren und Instrumenten, und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen auf den genannten und angrenzenden Gebieten, sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Vertretung gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen kann bestimmt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Drewes, Sylvana, Freiburg im Breisgau, *??.??.????; Prof. Dr. Saaman, Wolfgang Otto, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Saaman AG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7317) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Saaman GmbH, Freiburg i. Breisgau.